Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.
Die Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setzen Sie sich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer freiberuflich tätigen Hebamme in Ihrer Nähe in Verbindung. Sie können zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis oder am Telefon berät Sie die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören bespielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, usw..
Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpass eingetragen.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann Sie Ihre Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.
Die Hebamme betreut Sie auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Ihre Hebamme wird Sie begleiten und Sie bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.
Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, Ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als Wochenendkurse oder als fortlaufende Abendkurse. Bei Partnerkursen wird die Partnergebühr i.d.R. nicht von den Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet werden. Privat übernommen werden muss auch die Gebühr für versäumte Kursstunden.
Einige Krankenkassen übernehmen die Geburtsvorbereitung für den Lebenspartner (in der Gruppe). Zur Zeit sind dies die SECURVITA BKK, die Hypovereinsbank BKK, die BKK IHV und die advita BKK.
Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept). Sie sollten sich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Umgebung.
Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muß eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei Komplikationen bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme einen Arzt hinzuziehen. Die Hebamme begleitet Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt Sie beim Atmen und Entspannen und berät Sie bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Ihre Hebamme beobachtet, untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet Ihre Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu eventuellen medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft Ihnen beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung beim Kind vor.
Die Hebamme kann jede normale Geburt in eigener Verantwortung leiten. Es gibt die Möglichkeiten für eine
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann Sie die Hebamme täglich besuchen. Bis zur 8. Woche nach der Geburt werden weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen. Nach dieser Zeit sind weitere Besuche zur Stillberatung oder bei Ernährungsproblemen des Säuglings auf Kosten der Krankenkasse möglich. Darüber hinaus werden weitere Besuche von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Die Wochenbettbetreuung umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, wie z.B.
Die Hebamme informiert Sie über zusätzliche Angebote, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Babyschwimmen, Babymassage, Yoga nach der Geburt, etc.).
Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem-, Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wiederzufinden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.
Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden, wie z.B.:
Sprechen Sie Ihre Hebamme darauf an.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten freiberuflicher Hebammen finden Sie unter
Allgemeine Informationen über den Hebammenberuf gibt es beim
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